[ BEITRAG ]

Bewer­bungs­kosten

Die Suche nach einem neuen Job bringt häufig unter­schied­liche Ausgaben mit sich. Bewer­bungs­kosten sind finan­zielle Aufwen­dungen, die Ihnen im Rahmen von Bewer­bungen entstehen. Doch wie können Sie diese Kosten steuerlich geltend machen, und was sollten Sie dabei beachten?

Es wird die Bewerbungskosten pauschale berechnet

Bewer­bungs­kosten umfassen alle Ausgaben, die während des Bewer­bungs­pro­zesses anfallen. Sie können diese Kosten in Ihrer Steuer­erklärung als Werbungs­kosten angeben und dadurch Ihre Steuerlast reduzieren. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Bewer­bungs­kosten pauschal oder anhand der tatsäch­lichen Ausgaben abzusetzen. Mit hilfreichen Tipps für Bewer­bungs­kosten, wie einer sorgfäl­tigen Dokumen­tation und der Beachtung steuer­licher Beson­der­heiten für Arbeitslose, Berufs­ein­steiger oder Online-Bewerbungen, können Sie den Prozess optimieren und zusätz­liche Vorteile nutzen..

Bewer­bungs­kosten in der Steuer­erklärung geltend machen

Um Ihre Bewer­bungs­kosten in der Steuer­erklärung anzugeben, stehen Ihnen zwei Möglich­keiten zur Verfügung. Sie können die pauschalen Bewer­bungs­kosten und tatsäch­lichen Kosten absetzen.

Pauschale Bewer­bungs­kosten absetzen

Sie können einen Pauschal­betrag für Bewer­bungs­kosten ohne Einzel­nach­weise geltend machen. Üblich sind dabei 20 Euro pro schrift­licher Bewerbung und 5 Euro pro Online-Bewerbung. Diese Methode ist unkom­pli­ziert und eignet sich besonders, wenn Sie keine detail­lierten Belege gesammelt haben. Aller­dings sollten Sie beachten, dass das Finanzamt bei höheren Beträgen Nachweise verlangen kann.

Tatsäch­liche Kosten absetzen

Wenn Ihre Ausgaben die Pauschale übersteigen, lohnt es sich, die tatsächlich entstan­denen Bewer­bungs­kosten abzusetzen. Hierfür müssen Sie alle Quittungen und Belege sammeln und aufbe­wahren. Dazu zählen Rechnungen für Bewer­bungs­fotos, Belege für Druck­kosten oder Fahrkarten. Mit dieser Methode können Sie eine höhere steuer­liche Entlastung erreichen, da Sie alle angefal­lenen Kosten detail­liert nachweisen. 

Hinweis:
Selbst wenn Sie die Bewer­bungs­kosten ohne Nachweis pauschal absetzen, ist es empfeh­lenswert, eine Übersicht Ihrer Bewer­bungen zu führen. So sind Sie auf eventuelle Rückfragen des Finanzamts vorbe­reitet und können Ihre Angaben bei Bedarf untermauern. 

Bewer­bungs­kosten absetzen: Tipps für die Steuererklärung

Damit Sie das Maximum aus Ihren Bewer­bungs­kosten in der Steuer­erklärung heraus­holen können, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.

Belege sorgfältig organisieren

Sammeln Sie alle Quittungen und Rechnungen, die im Zusam­menhang mit Ihren Bewer­bungen stehen, und sortieren Sie diese nach Kategorien wie Druck­kosten, Fahrt­kosten und Bewer­bungs­fotos. Eine digitale Aufbe­wahrung, beispiels­weise in einem Cloud-Ordner, erleichtert die Übersicht und schützt vor Verlust.

Fahrten effizient berechnen

Notieren Sie nicht nur die Kilome­ter­an­gaben für Vorstel­lungs­ge­spräche, sondern auch die Art des genutzten Verkehrs­mittels. Bei Fahrten mit dem eigenen Auto können Sie die Kilome­ter­pau­schale von aktuell 0,30 Euro pro gefah­renem Kilometer ansetzen. Für öffent­liche Verkehrs­mittel sind die Ticket­kosten absetzbar.

Bewer­bungs­mappen und Fotos berücksichtigen

Vergessen Sie nicht, dass auch Ausgaben für hochwertige Bewer­bungs­mappen, Umschläge und spezielle Bewer­bungs­fotos angerechnet werden können. Selbst Kosten für Fotostudios oder Bildbe­ar­beitung, die speziell für Bewer­bungen angefallen sind, lassen sich absetzen.

Kosten für Weiter­bildung einbeziehen

Wenn Sie in Ihrem Bewer­bungs­prozess Schulungen oder Weiter­bil­dungen besucht haben, um Ihre Chancen zu erhöhen, können diese ebenfalls als Werbungs­kosten berück­sichtigt werden. Dazu gehören Teilnah­me­ge­bühren, Materi­al­kosten und Fahrt­kosten zur Weiterbildungsstätte.

Bewer­bungs­kosten aus vorhe­rigen Jahren

Sollten Sie Bewer­bungs­kosten aus dem Vorjahr nicht in der entspre­chenden Steuer­erklärung angegeben haben, können Sie diese in der aktuellen Steuer­erklärung nachtragen. Dies gilt insbe­sondere, wenn die Bewer­bungen im letzten Quartal des Vorjahres statt­ge­funden haben.

Steuer­be­ratung oder Software nutzen

Eine Steuer­be­ratung oder spezielle Software kann Ihnen helfen, Ihre Bewer­bungs­kosten korrekt und vollständig in der Steuer­erklärung anzugeben. Programme wie Elster oder spezia­li­sierte Steuer-Apps bieten oft Vorlagen für Werbungs­kosten und zeigen Ihnen, wo Sie welche Angaben eintragen müssen.

Meeting über Bewerbungskosten in der Steuererklärung
Meeting über Bewerbungskosten in der Steuererklärung

Beson­der­heiten zu Bewerbungskosten

Arbeitslose und Berufseinsteiger:

Unabhängig von Ihrem aktuellen Beschäf­ti­gungs­status können Sie Bewer­bungs­kosten absetzen. Dies gilt sowohl für Arbeit­nehmer, die sich beruflich neu orien­tieren möchten, als auch für Arbeitslose oder Berufs­ein­steiger. Die finan­zi­ellen Aufwen­dungen im Bewer­bungs­prozess werden generell als Werbungs­kosten anerkannt und können Ihre steuer­liche Belastung mindern.

Ausgaben für Online-Bewerbungen:

Auch bei digitalen Bewer­bungen entstehen Kosten. Neben eventuell anfal­lenden Gebühren für spezielle Online-Services können Kosten für digitale Bewer­bungs­fotos, Scanner oder Software zur PDF-Erstellung berück­sichtigt werden. Selbst kleine Beträge summieren sich und sollten daher nicht außer Acht gelassen werden.

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Fazit

Bewer­bungs­kosten können sich schnell summieren und zu einer finan­zi­ellen Belastung werden. Durch das Absetzen dieser Ausgaben in Ihrer Steuer­erklärung können Sie Ihre Steuerlast mindern. Ob Sie die Bewer­bungs­kosten pauschal oder anhand der tatsäch­lichen Kosten geltend machen, hängt von Ihrer persön­lichen Situation ab. Mit einer sorgfäl­tigen Vorbe­reitung und gewis­sen­haften Dokumen­tation profi­tieren Sie von dieser steuer­lichen Entlastung und können sich voll auf Ihren Bewer­bungs­prozess konzentrieren. 

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