[ BEITRAG ]

Probezeit

Die Probezeit ist ein wichtiger Bestandteil jedes Arbeits­ver­hält­nisses. Sie gibt sowohl dem Arbeit­geber als auch dem Arbeit­nehmer die Möglichkeit, sich besser kennen­zu­lernen und heraus­zu­finden, ob die Zusam­men­arbeit langfristig funktio­nieren kann. Dabei spielt die recht­liche Gestaltung der Probezeit, wie z. B. die Kündi­gungs­fristen, eine bedeu­tende Rolle. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Aspekte bei der Probezeit zu beachten sind und wie Sie diese optimal in Ihren Arbeits­vertrag integrieren können.

Mitarbeiter recherchiert über Kündigung in der Probezeit

Die Probezeit ermög­licht es Arbeit­gebern, die Eignung eines neuen Mitar­beiters über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu beurteilen. Innerhalb dieser Zeit gelten besondere Regeln bezüglich der Kündi­gungs­fristen und des Kündi­gungs­rechts. Arbeit­geber können die Probezeit auch unter bestimmten Umständen verlängern, wenn dies notwendig ist. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt zur Verlän­gerung der Probezeit. Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass während der Probezeit andere Regelungen bezüglich Urlaub und Arbeits­recht greifen.

Was ist die Probezeit und warum ist sie wichtig?

Die Probezeit ist der Zeitraum zu Beginn eines neuen Arbeits­ver­hält­nisses, in dem beide Vertrags­par­teien, also Arbeit­geber und Arbeit­nehmer, die Möglichkeit haben, die Zusam­men­arbeit zu testen. Während dieser Phase kann das Arbeits­ver­hältnis unter erleich­terten Bedin­gungen gekündigt werden. Möchten Sie Mitar­beiter und Fachkräfte finden, ist es wichtig, die Probezeit als Teil Ihrer Recruiting-Strategie zu verstehen und sorgfältig zu planen. Das gilt besonders, wenn Sie Stellen für anspruchs­volle Positionen, etwa im IT-Bereich, besetzen möchten. Unser Artikel zum Thema IT-Headhunter gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie gezielt Fachkräfte für Ihre offenen Positionen gewinnen können.

Typische Dauer der Probezeit

Die Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate. Laut § 622 des Bürger­lichen Gesetz­buches (BGB) kann die Probezeit jedoch auch kürzer vereinbart werden, je nach den indivi­du­ellen Absprachen im Arbeits­vertrag. Die Frage „Wie lange dauert die Probezeit?“ ist somit stets vom jewei­ligen Arbeits­ver­hältnis abhängig. 

  • Übliche Dauer: 6 Monate
  • Verkürzte Probezeit: Kann zwischen 3 und 6 Monaten vereinbart werden
  • Verlän­gerung der Probezeit: In Ausnah­me­fällen möglich, falls im Arbeits­vertrag geregelt

Kündi­gungs­fristen in der Probezeit

Ein beson­derer Vorteil für Arbeit­geber während der Probezeit sind die verkürzten Kündi­gungs­fristen. Die Kündi­gungs­fristen in der Probezeit betragen meist zwei Wochen, unabhängig von der Dauer des Arbeits­ver­hält­nisses. Dies gibt Ihnen als Arbeit­geber die Möglichkeit, sich schnell von einem Mitar­beiter zu trennen, falls die Leistung oder das Verhalten nicht den Erwar­tungen entspricht. 

Kündigung in der Probezeit: Das sollten Sie beachten

Die Kündigung in der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen erfolgen, solange diese nicht diskri­mi­nierend oder willkürlich ist. Hier einige Punkte, die Sie berück­sich­tigen sollten: 

  • Form der Kündigung: Schriftlich, mit Angabe des Kündigungsdatums
  • Kündi­gungs­fristen: 2 Wochen
  • Kündi­gungs­recht: Beide Parteien können das Arbeits­ver­hältnis ohne Einhaltung der gesetz­lichen Kündi­gungs­fristen beenden, wenn im Arbeits­vertrag nichts anderes vereinbart ist
  • Wenn Sie Ihre Stellen­an­zeigen optimieren möchten, um die besten Kandi­daten zu finden und das Risiko von Fehlbe­set­zungen in der Probezeit zu minimieren, kann Ihnen unser Leitfaden zum Stellen­an­zeigen schalten weiterhelfen. 

Mitarbeiter recherchiert über Kündigungsfristen in der Probezeit
Mitarbeiter recherchiert über Kündigungsfristen in der Probezeit

Verlän­gerung der Probezeit: Wann ist das möglich?

Eine Verlän­gerung der Probezeit kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Einar­beitung länger dauert als ursprünglich geplant oder der Mitar­beiter in der Probezeit häufig krank war. Arbeit­geber müssen jedoch beachten, dass eine Verlän­gerung der Probezeit nur mit dem Einver­ständnis des Mitar­beiters und einer entspre­chenden Anpassung des Arbeits­ver­trags erfolgen kann. 

Probezeit und Urlaub: Das sollten Arbeit­geber wissen

Viele Arbeit­geber sind unsicher, wie während der Probezeit mit Urlaub umgegangen werden soll. Grund­sätzlich gilt: Mitar­beiter erwerben auch in der Probezeit Urlaubs­an­sprüche. Es gibt jedoch einige Beson­der­heiten:

  • Urlaubs­an­spruch während der Probezeit: Mitar­beiter haben ab dem ersten Monat Anspruch auf antei­ligen Urlaub.
  • Urlaubs­ge­währung: In den ersten sechs Monaten des Arbeits­ver­hält­nisses kann der Arbeit­geber den Urlaub verweigern, wenn dringende betrieb­liche Gründe vorliegen.
  • Kündigung in der Probezeit: Nicht genom­mener Urlaub muss entweder ausge­zahlt oder gewährt werden.

Fazit

Die Probezeit ist ein zentrales Element jedes neuen Arbeits­ver­hält­nisses, das Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern die Möglichkeit gibt, sich besser kennen­zu­lernen. Arbeit­geber sollten die recht­lichen Rahmen­be­din­gungen wie die Kündi­gungs­fristen in der Probezeit und das Kündi­gungs­recht genau kennen, um rechts­sicher agieren zu können. Eine sorgfältig gestaltete Probezeit trägt dazu bei, die langfristige Mitar­bei­ter­bindung zu stärken und Fehlbe­set­zungen zu vermeiden.

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